Fördermöglichkeiten

Für eine Förderung in LEADER gelten im wesentlichen folgende Voraussetzungen:

Das Projekt

  • entspricht den Leitzielen der Aktionsgruppe
  • liegt innerhalb des LEADER-Gebietes
  • ist innovativ/modellhaft für die Region und hat eine nachhaltige strukturelle Wirkung für Projektträger, Gemeinde und Region
  • die Förderung muss den Landes- und EU-Richtlinien entsprechen

Die Mitglieder des Auswahlausschusses (siehe Satzung)  der LEADER-Aktionsgruppe entscheiden über die Projekte, die initiiert oder finanziell unterstützt werden (siehe Geschäftsordnung Stand 11. Oktober 2023 des Auswahlausschusses).

 

Jedes Projekt wird anhand eines Projektbewertungsformblatt Stand Oktober 2023 bewertet. Der Auswahlausschuss beschließt die Projektbewertung.

Formblätter und Downloads

Noch Fragen?

Bei allen Fragen rund um die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftstelle.

Kontakt

Bitte rechnen Sie 2 plus 1.

LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben

c/o Landratsamt Sigmaringen
Leopoldstr. 4
72488 Sigmaringen
Tel: +49(0)7571/102-5010
Fax: +49(0)7571/102-5199
E-Mail: leader (at) lrasig (dot) de