Projektaufruf für „Kleinprojekte 2019“ – jetzt einreichen!

Ihre Projektideen sind gefragt – 80% Förderung – REK und GAK sind Fördergrundlage!

Die LEADER-Aktionsgruppe ruft erstmalig dazu auf, Projektideen für „Kleinprojekte“ einzureichen. Diese Fördermöglichkeit wird – vorbehaltlich der endgültigen Zustimmungen aller Beteiligten – im Rahmen des Regionalbudgets 2019 angeboten, es handelt sich um Fördermittel vom Bund, vom Land Baden-Württemberg sowie von den Gemeinden und Landkreisen des LEADER-Aktionsgebietes.

Projektaufruf Kleinprojekte 2019

ACHTUNG ENGER ZEITPLAN – NUR DIREKT ERWERBBARE INVESTITIONEN SIND MÖGLICH – der Aufruf ist noch vorbehaltlich der Zustimmung aller Beteiligten:

  • Projekte müssen den Zielen der LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben und somit dem REK entsprechen. Ebenso müssen Projekte dem GAK-Rahmenplan (dem "Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2019-2022) entsprechen in folgenden Abschnitten: 4.0 „Dorfentwicklung“ (Seite 13), 5.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnehmen“ (Seite 15), 8.0 „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (Seite 19) oder 9.0 „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ (Seite 20).
  • Beantragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer als 20.000 € (Netto) sind.
  • Der Fördersatz beträgt 80% der Nettokosten.
  • Es müssen grundsätzlich investive Projekte sein.
  • Stichtag für die Einreichung der Anträge: Montag, der 21. Oktober 2019.
  • Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf: LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, c/o Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen.
  • Kontaktdaten für weitere Informationen und evtl. Fragen: siehe Kontakt
  • Voraussichtlicher Auswahltermin für die Projekte ist Donnerstag, 31. Oktober 2019.

Achtung Hinweis: Gerne können Projektideen frühzeitig eingebracht werden, um ev. noch die Chance zu haben, die eine oder andere Anforderung in Richtung Förderfähigkeit zu entwickeln. Am Stichtag müssen die Antragsunterlagen komplett sein.

Wie ist das Vorgehen? Wie der zeitliche Ablauf?

  • Sie beschreiben Ihr Projekt formlos oder auf dem Projektdatenblatt für Kleinprojekte und reichen die Idee fristgerecht ein.
  • Zur Plausibilisierung der notwendigen Ausgaben in Ihrem Projekt legen Sie für alle Ausgaben in der Regel mindestens zwei Angebote vor.
  • Die LEADER-Aktionsgruppe bewertet die prinzipiell als förderfähig eingestuften Projektanträge auf Grundlage der Geschäftsordnung Regionalbudget und dem entsprechenden Bewertungsformblatt voraussichtlich noch im Oktober.
  • Mit den zur Förderung ausgewählten Antragstellern wird voraussichtlich Anfang November eine „Vereinbarung zur Durchführung einer Einzelmaßnahme im Rahmen des Regionalbudgets LEADER“ geschlossen.
  • Die ausgewählten Antragsteller setzen danach ihre Investition um, bezahlen diese und reichen den Verwendungsnachweis bis 30. November 2019 bei der LEADER-Geschäftsstelle ein (inkl. Belegliste und bezahlter Rechnung).
  • Anfang Dezember prüft die jeweilige Gemeinde oder alternativ die LEADER-Geschäftsstelle die Investition vor Ort in einer „Inaugenscheinnahme“.
  • Im Dezember wird der Verwendungsnachweis geprüft und bei vollständiger positiver Prüfung der Zuschuss noch in 2019 ausbezahlt.

Achtung enger Zeitplan in 2019:

Da es sich um das Regionalbudget 2019 handelt, muss der Zuschuss an die Endbegünstigten noch in 2019 ausbezahlt werden. Das heißt, es ist nur dann machbar, wenn alle Antragsunterlagen fristgerecht, vollständig und korrekt abgegeben werden, die Investition unmittelbar erworben werden kann (also praktisch keine Lieferzeiten hat) und danach auch der Verwendungsnachweis komplett sowie korrekt fristgerecht zum 30. November abgegeben wird.

Stimmen die Unterlagen nicht oder werden diese zu spät abgegeben, so dass eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr in 2019 möglich ist, verfällt der Zuschuss gänzlich!

Was sind unter diesen Bedingungen für Investitionen in 2019 denkbar?

  • Der Musikverein erwirbt Musikinstrumente, um die örtliche Kultur zu erhalten und für die Jugend attraktive Angebote bieten zu können?
  • Die Gemeinde stattet den örtlichen Treffpunkt der Bevölkerung / der Jugend mit einem Baum als Schattenspender, mit Mobiliar oder neuer Technik (Musikanlage, Lichtanlage …) aus?
  • Ihre Idee?

Fragen?

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns!