Projektaufruf für Restmittel aus dem landesweiten LEADER-Plafond

LEADER-Restmittel auf Landesebene - wer Projekte hat, bitte melden

ACHTUNG - die Chance für Projekte, die fertig geplant und schnell bewilligungsfähig sind.

In Kürze:

  • Ihr Projekt entspricht den LEADER-Zielen?
  • Ihr Projekt entspricht der ELR-Richtlinie?
  • Ihr Projekt ist fertig geplant und bewilligungsfähig?

Dann können Sie Ihre Projektanfrage an uns richten. Sie haben Fragen oder sind sich nicht ganz sicher? Fragen Sie uns.

Details zum Förderaufruf

Grundsätzlich gilt, dass Anfragen zu allen LEADER-Zielen gestellt werden können.

Zusätzlich gilt:

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2020 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Sie haben Fragen? Wir beraten gerne!

Wir bitten alle Interessierte, möglichst frühzeitig mit ihrer Projektidee Kontakt mit der LEADER-Geschäftsstelle aufzunehmen: wir beraten gerne und sind weiterhin für Sie da.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass wir die genaue Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel noch nicht wissen und dass es keinen Anspruch auf die Förderung gibt. Unser Ziel ist es, Fördermittel den strukturell am besten zu den LEADER-Zielen passenden Projekten zur Verfügung zu stellen.