Projektaufruf für „Kleinprojekte 2020“ – jetzt einreichen!

Ihre Projektideen sind gefragt – 80% Förderung – REK und GAK sind Fördergrundlage!

Die LEADER-Aktionsgruppe ruft auch für das Jahr 2020 auf, Projektideen für „Kleinprojekte“ einzureichen. Diese Fördermöglichkeit wird im Rahmen des Regionalbudgets 2020 angeboten, es handelt sich um Fördermittel vom Bund, vom Land Baden-Württemberg sowie von den Gemeinden und Landkreisen des LEADER-Aktionsgebietes. Insgesamt stehen auch in 2020 wieder 200.000 € Fördermittel für die Kleinprojekte bereit.

Alois Henne: "Wir sind dankbar für diese Fördermöglichkeit, die uns der Bund, das Land, die Landkreise und die Gemeinden alle gemeinsam ermöglichen. In 2019 konnten wir damit 30 Projekte erfolgreich unterstützen. Für unsere Aktionsgruppe war damit klar: auch in 2020 möchten wir diese Chance wieder nutzen. Wir freuen uns daher sehr, nun gleich zu Jahresbeginn ausrufen zu können. Wir stehen damit nicht mehr so sehr im Zeitdruck wie letztes Jahr, können somit auch Projekte unterstützen, die etwas mehr Zeit in der Umsetzung benötigen. Wir erwarten dementsprechend viele Anträge und freuen uns schon jetzt auf die Ideen, die zur strukturellen Verbesserung an uns heran getragen werden. Mein Tipp: Nutzen auch Sie die Chance und reichen Sie Ihre Projektidee ein!"

Zur Info: hier den Bericht über die Projektauswahl im letzten Jahr: Regionalbudget 2019.

Projektaufruf Kleinprojekte 2020

Einzelheiten zum Projektaufruf Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudget 2020:

  • Projekte müssen den Zielen der LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben und somit dem REK entsprechen. Ebenso müssen Projekte dem GAK-Rahmenplan (dem "Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2019-2022) entsprechen in folgenden Abschnitten: 4.0 „Dorfentwicklung“ (Seite 13), 5.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnehmen“ (Seite 15), 8.0 „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (Seite 19) oder 9.0 „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ (Seite 20).
  • Beantragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer als 20.000 € (Netto) sind.
  • Der Fördersatz beträgt 80% der Nettokosten.
  • Es müssen grundsätzlich investive Projekte sein.
  • Stichtag für die Einreichung der Anträge: Donnerstag, der 6. Februar 2020.
  • Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf: LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, c/o Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen.
  • Kontaktdaten für weitere Informationen und evtl. Fragen: siehe Kontakt
  • Voraussichtlicher Auswahltermin für die Projekte ist Donnerstag, 5. März 2020.

Achtung Hinweis: Gerne können Projektideen frühzeitig eingebracht werden, um ev. noch die Chance zu haben, die eine oder andere Anforderung in Richtung Förderfähigkeit zu entwickeln. Am Stichtag müssen die Antragsunterlagen komplett sein.

Wie ist das Vorgehen? Wie der zeitliche Ablauf?

  • Sie beschreiben Ihr Projekt formlos oder auf dem Projektdatenblatt für Kleinprojekte und reichen die Idee fristgerecht ein.
  • Zur Plausibilisierung der notwendigen Ausgaben in Ihrem Projekt legen Sie für alle Ausgaben in der Regel mindestens zwei Angebote vor.
  • Die LEADER-Aktionsgruppe bewertet die prinzipiell als förderfähig eingestuften Projektanträge auf Grundlage der Geschäftsordnung Regionalbudget und dem entsprechenden Bewertungsformblatt voraussichtlich Anfang März. Es können maximal die zur Verfügung stehenden 200.000 € Fördermittel an Projekte vergeben werden.
  • Die ausgewählten Antragsteller stellen einen formalen Förderantrag mit diversen Zusatzangaben, anschließend wird voraussichtlich im März oder April eine „Vereinbarung zur Durchführung einer Einzelmaßnahme im Rahmen des Regionalbudgets LEADER“ geschlossen.
  • Die ausgewählten Antragsteller setzen danach ihre Investition um, bezahlen diese und reichen den Verwendungsnachweis unmittelbar danach bis zum jeweils vereinbarten Datum bei der LEADER-Geschäftsstelle ein (inkl. Belegliste und bezahlter Rechnung).
  • Danach prüft die jeweilige Gemeinde oder alternativ die LEADER-Geschäftsstelle die Investition vor Ort in einer „Inaugenscheinnahme“.
  • Danach wird der Verwendungsnachweis geprüft und bei vollständiger positiver Prüfung der Zuschuss ausbezahlt.

Achtung Zeitplan in 2020:

Da es sich um das Regionalbudget 2020 handelt, muss der Zuschuss an die Endbegünstigten noch in 2020 ausbezahlt werden. Das heißt, es können keine mehrjährigen Projekte gefördert werden und es ist nur dann machbar, wenn alle Antragsunterlagen fristgerecht, vollständig und korrekt abgegeben werden, die Projekte zeitnah umgesetzt werden und danach auch der Verwendungsnachweis komplett sowie korrekt fristgerecht abgegeben wird.

Stimmen die Unterlagen nicht oder werden diese zu spät abgegeben, so dass eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr in 2020 möglich ist, verfällt der Zuschuss gänzlich!

Was sind für Investitionen denkbar?

Die LEADER-Aktionsgruppe gibt keine Ideen vor, hat keine Liste an möglichen Projekten. Warum? Weil wir davon ausgehen, dass die besten Ideen von den Menschen vor Ort kommen, weil jeder selbst am besten weiß, was zur strukturellen Entwicklung im Sinne der LEADER-Ziele von nöten ist. Also: Ihre Idee ist gefragt!

Dennoch ein paar Möglichkeiten, die als Ideengeber anregen können:

  • Einige Fahrradboxen, um Fahrrad samt Gepäck verschließen zu können, während man weiter einkauft oder einkehren geht - um umwelttfreundliche und alternative Mobilität zu fördern.
  • Einen Verkaufsauftomaten, um regional erzeugte Bio-Lebensmittel direkt vor Ort erwerben zu können - um die Natur zu erhalten, Einkaufsmöglichkeiten vor Ort zu schaffen sowie regionale Wertschöpfung zu fördern.
  • Die Ausstattung eines Jugendraumes, um den Jugendlichen es zu ermöglichen, ihre regionale und örtliche Kultur zu leben und um der Jugend attraktive Angebote bieten zu können.
  • ...
  • Ihre Idee?

Fragen?

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns!