Sonderausschreibung aus dem ESF: Quartiersimpulsförderung für den ländlichen Raum

Anforderungen an das Projekt:

  • Zusammenarbeit der Kommune mit (mindestens) einem zivilgesellschaftlichen Partner.
  • Das Thema „Pflege und Unterstützung im Alter“ oder „Maßnahmen zur generationen- und altersgerechten Gestaltung des Lebensumfelds“ müssen Teil des Quartiersprojektes sein.
  • Elemente der Bürgerbeteiligung müssen ergriffen werden, damit die im Quartier lebenden Menschen die Entwicklung aktiv gestalten können.
  • Verortung Ihrer Gemeinde im ländlichen Raum. Zur Definition des „ländlichen Raums“ orientiert sich dieses Projekt an den Raumkategorien des Landes Baden-Württemberg. Info: das gesamte LEADER-Aktionsgebiet Oberschwaben gehört zu dieser Kategorie.

Bei uns auf dem Land kann ein Quartier auch ein Dorf sein!

Die Allianz für Beteiligung weist auf eine interessante Sonderfinanzierung hin: vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wird mit der Initiative REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) die Möglichkeit geschaffen, verfügbare Mittel u.a. für verschiedene soziale Anliegen zu mobilisieren.
Der Einzelaufruf „Alters- und generationengerechte Quartiersimpulse für den ländlichen Raum“ zielt dabei konkret auf die Quartiersentwicklung ab und orientiert sich stark an dem bekannten Förderprogramm „Quartiersimpulse“ aus der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten“.

Ziele des Förderprogramms sind:

  • Schaffen von neuen Impulsen und die Stärkung sowie Verbesserung eines funktionierenden sozialen Netzwerks insbesondere für ältere Menschen im ländlichen Raum.
  • Stärkung der Kooperation zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der kommunalen Verwaltung auf lokaler Ebene.
  • Begleitung und Unterstützung von ländlichen Kommunen in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Etablierung und Weiterentwicklung alters- und generationengerechter Quartiere.
  • Entstehung von lebendigen und unterstützenden Nachbarschaften.
  • Stärkung der Gemeinschaft vor Ort und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts insgesamt.

Antragstellung:

  • Ein Beratungsgespräch mit der Initiative Allianz für Beteiligung e.V. vor der Antragstellung ist zwingend notwendig. Die Termine dazu finden Sie auf der Homepage der Allianz für Beteiligung.
  • Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2021.

Zentrale Information bei der Allianz für Beteiligung:

Eine zentrale und gut übersichtliche Information mit allen Links sowie den Terminen für die obligatorischen Erst-Beratungsgespräche befindet sich auf der Seite der Allianz für Beteiligung unter folgendem Link: INFO.