Projektaufruf für „Kleinprojekte 2021“ – jetzt einreichen!

Ihre Projektideen sind gefragt – 80% Förderung – REK und GAK sind Fördergrundlage!

Die LEADER-Aktionsgruppe ruft auch für das Jahr 2021 auf, Projektideen für „Kleinprojekte“ einzureichen. Diese Fördermöglichkeit wird im Rahmen des Regionalbudgets 2021 angeboten, es handelt sich um Fördermittel vom Bund (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), vom Land Baden-Württemberg (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) sowie von den Gemeinden und Landkreisen des LEADER-Aktionsgebietes. Insgesamt stehen auch in 2021 - wie bereits in 2019 und 2020 - wieder 200.000 € Fördermittel für die Kleinprojekte bereit.

Die Mitglieder der LEADER-Aktionsgruppe freuen sich über diese Fördermöglichkeit, die der Bund, das Land, die Landkreise und die Gemeinden alle gemeinsam ermöglichen. In 2019 konnten 30 Projekte und in 2020 insgesamt 21 Projekte erfolgreich unterstützt werden. Damit war klar: auch in 2021 möchte LEADER diese Chance wieder nutzen und gleich zum Jahresbeginn die Mittel ausrufen, um auch Projekte zu ermöglichen, die etwas mehr Zeit in der Umsetzung benötigen.

Reichen Sie auch Ihre Idee ein, die zur strukturellen Verbesserung der Region dient!

Kleinprojekte sind "gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes."

Projektaufruf Kleinprojekte 2021

Einzelheiten zum Projektaufruf Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudget 2021:

  • Projekte müssen den Zielen der LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben und somit dem REK entsprechen. Ebenso müssen Projekte dem GAK-Rahmenplan (dem "Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2019-2022) entsprechen in folgenden Abschnitten: 4.0 „Dorfentwicklung“ (Seite 15), 5.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“ (Seite 17), 8.0 „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (Seite 22) oder 9.0 „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ (Seite 23).
  • Beantragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer als 20.000 € (Netto) sind.
  • Projektträger, die im Jahr zuvor eine Kleinprojektförderung erhalten haben, sind von diesem Projektaufruf ausgeschlossen.
  • Der Fördersatz beträgt 80% der Nettokosten.
  • Es müssen grundsätzlich investive Projekte sein.
  • Stichtag für die Einreichung der Anträge: Mittwoch, der 20. Januar 2021.
  • Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf: LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, c/o Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen.
  • Kontaktdaten für weitere Informationen und evtl. Fragen: siehe Kontakt
  • Voraussichtlicher Auswahltermin für die Projekte ist Donnerstag, 25. März 2021.

Achtung Hinweis: Gerne können Projektideen frühzeitig eingebracht werden, um ev. noch die Chance zu haben, die eine oder andere Anforderung in Richtung Förderfähigkeit zu entwickeln. Am Stichtag müssen die Antragsunterlagen komplett sein.

Wie ist das Vorgehen? Wie der zeitliche Ablauf?

  • Sie beschreiben Ihr Projekt formlos oder auf dem Projektdatenblatt für Kleinprojekte (als PDF-Datei, oder als Word-Datei: Projektdatenblatt für Kleinprojekte) und reichen die Idee fristgerecht ein.
  • Zur Plausibilisierung der notwendigen Ausgaben in Ihrem Projekt legen Sie für alle Ausgaben in der Regel mindestens zwei Angebote bei.
  • Die LEADER-Aktionsgruppe bewertet die prinzipiell als förderfähig eingestuften Projektanträge auf Grundlage der Geschäftsordnung Regionalbudget und dem entsprechenden Bewertungsformblatt voraussichtlich im März. Es können maximal die zur Verfügung stehenden 200.000 € Fördermittel an Projekte vergeben werden.
  • Die ausgewählten Antragsteller stellen einen formalen Förderantrag mit diversen Zusatzangaben, anschließend wird voraussichtlich im April oder Mai eine „Vereinbarung zur Durchführung einer Einzelmaßnahme im Rahmen des Regionalbudgets LEADER“ geschlossen.
  • Die ausgewählten Antragsteller setzen danach ihre Investition um, bezahlen diese und reichen den Verwendungsnachweis unmittelbar danach bis zum jeweils vereinbarten Datum bei der LEADER-Geschäftsstelle ein (inkl. Belegliste, bezahlter Rechnung und Nachweis über den Zahlungsvorgang sowie einem kurzen Abschlussbericht).
  • Danach prüft die jeweilige Gemeinde oder alternativ die LEADER-Geschäftsstelle die Investition vor Ort in einer „Inaugenscheinnahme“.
  • Danach wird der Verwendungsnachweis geprüft und bei vollständiger positiver Prüfung der Zuschuss ausbezahlt.

Achtung Zeitplan in 2021:

Da es sich um das Regionalbudget 2021 handelt, muss der Zuschuss an die Endbegünstigten noch in 2021 ausbezahlt werden. Das heißt, es können keine mehrjährigen Projekte gefördert werden und es ist nur dann machbar, wenn alle Antragsunterlagen fristgerecht, vollständig und korrekt abgegeben werden, die Projekte zeitnah umgesetzt werden und danach auch der Verwendungsnachweis komplett sowie korrekt fristgerecht abgegeben wird.

Stimmen die Unterlagen nicht oder werden diese zu spät abgegeben, so dass eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr in 2021 möglich ist, verfällt der Zuschuss gänzlich!

Was sind für Investitionen denkbar?

Die LEADER-Aktionsgruppe gibt keine Ideen vor, hat keine Liste an möglichen Projekten. Warum? Weil wir davon ausgehen, dass die besten Ideen von den Menschen vor Ort kommen, weil jeder selbst am besten weiß, was zur strukturellen Entwicklung im Sinne der LEADER-Ziele von Nöten ist. Also: Ihre Idee ist gefragt!

Dennoch ein paar Möglichkeiten, die als Ideengeber anregen können:

  • Einige Fahrradboxen, um Fahrrad samt Gepäck verschließen zu können, während man weiter einkauft, mit dem ÖPNV weiter fährt oder einkehren geht - um umweltfreundliche und alternative Mobilität zu fördern.
  • Einen Verkaufsautomaten, um regional erzeugte Bio-Lebensmittel direkt vor Ort erwerben zu können - um die Natur zu erhalten, Einkaufsmöglichkeiten vor Ort zu schaffen sowie regionale Wertschöpfung zu fördern.
  • Die Ausstattung eines Jugendraumes, um den Jugendlichen es zu ermöglichen, ihre regionale und örtliche Kultur zu leben und um der Jugend attraktive Angebote bieten zu können.
  • ...
  • Ihre Idee?

Beispiele finden Sie auch auf unserer Projektseite.

Fragen?

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns!