Projektaufruf für neue LEADER-Vorhaben aus der Übergangsverordnung

300.000 € LEADER-Mittel stehen bereit - wer Projekte hat, bitte melden

ACHTUNG - die Chance für neue Projekte, die weitgehend fertig geplant und schnell bewilligungsfähig sind.

In Kürze:

  1. Ihr Projekt entspricht den LEADER-Zielen?
  2. Ihr Projekt ist weitgehend fertig geplant und bewilligungsfähig? Achtung: es können nur Projekte angenommen werden, die bis spätestens Mitte August 2021 bewilligungsreife Unterlagen einreichen können, dazu gehört beispielsweise (sofern jeweils nötig) die erteilte Baugenehmigung, die Bestätigung der Finanzierung durch die Hausbank oder jeweils mind. drei Angebote für alle Kosten!

Dann können Sie Ihre Projektanfrage jetzt - und bis spätestens 15. April. 2021 - an uns richten. Sie haben Fragen oder sind sich nicht ganz sicher? Fragen Sie uns.

Details zum Förderaufruf

Grundsätzlich gilt, dass Anfragen zu allen LEADER-Zielen gestellt werden können.

Zusätzlich gilt:

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

Details zum Projektaufruf:

Datum des Aufrufes: 1. März 2021

Stichtag für die Einreichung der Anträge: 15. April 2021

Voraussichtlicher Auswahltermin: 20. Mai 2021

Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:

LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:

Für diesen Aufruf werden 300.000 € EU-Budget (zusätzlich eventueller Landesmittel) ausgerufen.

Je nach Fördermodul können nationale Fördermittel (Landesmittel) in entsprechendem Förderverhältnis hinzukommen. Wir bitten um Beachtung, dass je nach Fördermodul evtl. notwendige nationale Fördermittel nicht unmittelbar und nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen. Erst anhand der beantragten Projekte kann festgestellt werden, ob die notwendigen Fördermittel tatsächlich bereitgestellt werden können.

Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien:

Projektanträge werden nach dem Auswahlverfahren anhand des Projektbewertungsformblattes bewertet und entsprechend ausgewählt.

Sie haben Fragen? Wir beraten gerne!

Wir bitten alle Interessierte, möglichst frühzeitig mit ihrer Projektidee Kontakt mit der LEADER-Geschäftsstelle aufzunehmen: wir beraten gerne und sind weiterhin für Sie da.