Projektaufruf für „Kleinprojekte 2023“ im Zeichen des Klima- und Ressourcenschutzes!

Ihre Projektideen sind gefragt – 80% Förderung – REK und GAK sind Fördergrundlage!

Die LEADER-Aktionsgruppe ruft auch für das Jahr 2023 auf, Projektideen für „Kleinprojekte“ einzureichen. Diese Fördermöglichkeit wird im Rahmen des Regionalbudgets 2023 angeboten, es handelt sich um Fördermittel vom Bund (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), vom Land Baden-Württemberg (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) sowie von den Gemeinden und Landkreisen des LEADER-Aktionsgebietes. Insgesamt stehen auch in 2023 - wie bereits in den vergangenen Jahren seit 2019 - wieder 200.000 € Fördermittel für die Kleinprojekte bereit.

Die Mitglieder der LEADER-Aktionsgruppe freuen sich über diese Fördermöglichkeit, die der Bund, das Land, die Landkreise und die Gemeinden alle gemeinsam ermöglichen. In 2019 konnten 30 Projekte, in 2020 insgesamt 21 Projekte, 17 Projekte in 2021 und 20 Projekte in 2022 erfolgreich unterstützt werden. Auch in 2023 möchte LEADER diese Chance wieder nutzen und bereits jetzt die Mittel ausrufen, um auch Projekte zu ermöglichen, die etwas mehr Zeit in der Umsetzung benötigen.

Reichen Sie auch Ihre Idee ein, die zur strukturellen Verbesserung der Region dient!

Kleinprojekte sind "gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes."

50% der Fördermittel für Klima- und Ressourcenschutz reserviert

Aufgepasst - die Chance für Ideen, die dem Klimaschutz, dem Ressourcenschutz oder der Energieeffizienz besonders dienen: die Hälfte der Fördermittel sind reserviert für diese Ziele!

Der LEADER-Aktionsgruppe geht es um aktive Unterstützung von Projekten, die dem Klima- und Ressourcenschutz besonders dienen. Sie haben eine Idee? Reden Sie mit uns - reichen Sie Ihre Idee ein, die einen entsprechenden Beitrag dazu leisten kann.

Doch - wann dient ein Projekt besonders diesen Zielen? Wie immer erfolgt die Auswahl der zu fördernde Projekte transparent anhand der Projektbewertung - siehe unten. Als Auswahlmöglichkeit wurde festgelegt, dass ein Projekt bei den Fragen "Trägt das Projekt zum Klimaschutz bei?" sowie "Trägt das Projekt zur Ressourcen- / Energieeffizienz bei?" insgesamt mindestens 4 Punkte erhalten muss, um für diese 50% der Fördermittel berücksichtigt zu werden.

Projektaufruf Kleinprojekte 2023

Einzelheiten zum Projektaufruf Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudget 2023:

  • Projekte müssen den Zielen der LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben und somit dem REK entsprechen. Ebenso müssen Projekte dem GAK-Rahmenplan (dem "Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2020-2023) entsprechen in folgenden Abschnitten:
    2.0 "Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden" (Seite 13 ff.);
    3.0 "Regionalmanagement" (Seite 14 ff.);
    4.0 „Dorfentwicklung“ (Seite 15 ff.);
    5.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“ (Seite 17 ff.);
    8.0 „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (Seite 22 ff.);
    9.0 „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ (Seite 23 ff.).
  • Beantragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer als 20.000 € (Netto) sind.
  • Projektträger, die im Jahr zuvor eine Kleinprojektförderung erhalten haben, sind von diesem Projektaufruf ausgeschlossen.
  • Projekte, die der landwirtschaftlichen Urproduktion dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Der Fördersatz beträgt 80% der Nettokosten.
  • Stichtag für die Einreichung der Anträge: 30. November 2022
  • Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
    LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, c/o Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen.
  • Kontaktdaten für weitere Informationen und evtl. Fragen: siehe Kontakt
  • Voraussichtlicher Auswahltermin für die Projekte ist Mittwoch, 11. Januar 2023.

Achtung Hinweis: Gerne können Projektideen frühzeitig eingebracht werden, um ev. noch die Chance zu haben, die ein oder andere Anforderung in Richtung Förderfähigkeit zu entwickeln. Am Stichtag müssen die Antragsunterlagen vollständig in der Geschäftsstelle vorliegen.

Wie ist das Vorgehen? Wie der zeitliche Ablauf?

  • Sie beschreiben Ihr Projekt formlos oder auf dem Projektdatenblatt für Kleinprojekte (als PDF-Datei, oder als Word-Datei: Projektdatenblatt für Kleinprojekte) und reichen die Idee fristgerecht ein.
  • Zur Plausibilisierung der notwendigen Ausgaben in Ihrem Projekt legen Sie für alle Ausgaben in der Regel mindestens zwei Angebote bei.
  • Die LEADER-Aktionsgruppe bewertet die prinzipiell als förderfähig eingestuften Projektanträge auf Grundlage der Geschäftsordnung Regionalbudget und dem entsprechenden Bewertungsformblatt. Es können maximal die für das Kalenderjahr 2023 zur Verfügung stehenden 200.000 € Fördermittel an Projekte vergeben werden.
  • Die ausgewählten Antragsteller stellen einen formalen Förderantrag mit diversen Zusatzangaben, anschließend wird eine „Vereinbarung zur Durchführung einer Einzelmaßnahme im Rahmen des Regionalbudgets LEADER“ geschlossen.
  • Die ausgewählten Antragsteller setzen danach ihre Investition um, bezahlen diese und reichen den Verwendungsnachweis unmittelbar danach bis zum jeweils vereinbarten Datum bei der LEADER-Geschäftsstelle ein (inkl. Belegliste, bezahlter Rechnung und Nachweis über den Zahlungsvorgang sowie einem kurzen Abschlussbericht).
  • Danach prüft die jeweilige Gemeinde oder alternativ die LEADER-Geschäftsstelle die Investition vor Ort in einer „Inaugenscheinnahme“.
  • Anschließend wird der Verwendungsnachweis geprüft und bei vollständiger positiver Prüfung der Zuschuss ausbezahlt.

Achtung Zeitplan in 2023:

Da es sich um das Regionalbudget 2023 handelt, muss der Zuschuss an die Endbegünstigten noch in 2023 ausbezahlt werden. Das heißt, es können keine mehrjährigen Projekte gefördert werden und es ist nur dann machbar, wenn alle Antragsunterlagen fristgerecht, vollständig und korrekt abgegeben werden, die Projekte zeitnah umgesetzt werden und danach auch der Verwendungsnachweis komplett sowie korrekt fristgerecht abgegeben wird.

Stimmen die Unterlagen nicht oder werden diese zu spät abgegeben, so dass eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr in 2023 möglich ist, verfällt der Zuschuss gänzlich!

Was sind für Investitionen denkbar?

Die LEADER-Aktionsgruppe gibt keine Ideen vor, hat keine Liste an möglichen Projekten. Warum? Weil wir davon ausgehen, dass die besten Ideen von den Menschen vor Ort kommen, weil jeder selbst am besten weiß, was zur strukturellen Entwicklung im Sinne der LEADER-Ziele von Nöten ist. Also: Ihre Idee ist gefragt!

Dennoch ein paar Möglichkeiten, die als Ideengeber anregen können:

Beispiele finden Sie auch auf unserer Projektseite.

Fragen?

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns!