Projektaufruf für LEADER-Vorhaben
LEADER ruft 450.000 € EU-Fördermittel aus - Landesmittel kommen hinzu
ACHTUNG - ERSTER Projektaufruf in der neuen Förderperiode.
Die neue Förderperiode beginnt mit einer umfassenden Förderrunde. Die Infos in Kürze:
- Ihr Projekt entspricht den LEADER-Zielen?
- Alle Handlungsfelder sind möglich, wobei thematische Schwerpunkte ausgerufen werden.
- Alle Fördermodule sind möglich.
- Ihr Projekt sollte realistisch möglich sein, da bei einer Förderauswahl nach drei Monaten alle Fördervorausseitzungen geklärt sein müssen (wie beispiesweise eine Baugenehmigung oder die Gesamtfinanzierung).
Dann können Sie Ihre Projektanfrage jetzt - und bis spätestens 15. Februar 2024 - an uns richten. Sie haben Fragen oder sind sich nicht ganz sicher? Fragen Sie uns.
Details zum Förderaufruf
Grundsätzlich gilt, dass Anfragen zu allen LEADER-Zielen gestellt werden können.
Thematisch steht der Aufruf unter folgenden Schwerpunkten (siehe REK Seite 48 ff):
- Handlungsfeld-Ziel 1.1: Integrierte Stärkung von Klima- und Naturschutz voranbringen
- Handlungsfeld-Ziel 1.3: Klimaschutz und Nachhaltigkeit ... in der regionalen Wirtschaft voranbringen
- Handlungsfeld-Ziel 1.4: Tourismus und Gastronomie im Sinne des regionalen Green Deals ... voranbringen
- Handlungsfeld-Ziel 2.3: Inovationen im Bereich regenerative Energieproduktion und der klimaschutzorientierten Mobilität ... unterstützen
Datum des Aufrufes: 14. Dezember 2023
Stichtag für die Einreichung der Anträge: 15. Februar 2024
Voraussichtlicher Auswahltermin: 25. April 2024
Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:
Für diesen Aufruf stellt die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben 450.000 € EU-Fördermittel zur Verfügung. Je nach Fördermodul stehen zusätzliche Landesmittel in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien:
Projektanträge werden nach dem Auswahlverfahren anhand des Projektbewertungsformblattes bewertet und entsprechend ausgewählt.
Projekte können nur bis maximal 700 Tsd. € förderfähige Gesamtkosten beantragt werden, i.d.R. sollen jedoch kleinere Vorhaben unterstützt werden.
Die Gültigkeit der LAG-Beschlüsse wird i.d.R. auf 3 Monate befristet. Das heißt, spätestens nach drei Monaten nach Zutimmung durch die LEADER-Aktionsgruppe muss ein bewilligungsreifer Förderantrag (je nach Vorhaben falls nötig inkl. Baugenehmigung / Finanzierungsbestätigung ...) eingereicht werden.
Wie reichen Sie den Antrag ein?
Sie können den Antrag formlos an uns richten. Gerne können Sie Ihre Projektidee anhand folgender Beschreibung darstellen: Projektbeschreibung vorab (hier als Word-Datei oder alternativ als PDF-Datei: Projektbeschreibung vorab)
Sie haben Fragen? Wir beraten gerne!
Wir bitten alle Interessierten möglichst frühzeitig mit ihrer Projektidee Kontakt mit der LEADER-Geschäftsstelle aufzunehmen: wir beraten gerne und sind weiterhin für Sie da. Bitte beachten Sie, dass die Zeit bis zum Abgabetermin zur Projektgenese genutzt werden sollte, am Abgabedatum 15. Februar 2024 müssen die Unterlagen vollständig und korrekt sein.