Projektaufruf für "nicht investive" LEADER-Vorhaben

LEADER ruft Fördermittel aus - EU und Land fördern gemeinsam

ACHTUNG - Projektaufruf für "nicht investive" Projekte.

Erstmals in dieser Art ist ein eigener Projektaufruf für "nicht investive" Vorhaben. Die Infos in Kürze:

  1. Ihr Projekt entspricht den LEADER-Zielen?
  2. Alle Handlungsfelder sind möglich.
  3. in diesem Aufruf ist nur das Fördermodul 5 möglich.
  4. Ihr Projekt sollte realistisch möglich sein, da bei einer Förderauswahl nach drei Monaten alle Fördervoraussetzungen geklärt sein müssen und die Umsetzung maximal Einjährig sein darf.

Dann können Sie Ihre Projektanfrage jetzt - und bis spätestens 15. August 2024 - an uns richten. Sie haben Fragen oder sind sich nicht ganz sicher? Fragen Sie uns.

Ein paar Beisspiele, was gefördert werden könnte:

  • Eine Organisation möchte ein Konzept oder eine Moderation / Praxisbegleitung zum Thema „Wie setze ich aktiven Ressourcenschutz / Klimaschutz / in meinem Bereich / Quartier / Ortsteil um?“ – also ein praxisbezogenes „Umsetzungs-Konzept“ zu LEADER-Themen…
  • Eine Organisation / Firma möchte ein Konzept oder eine Moderation / Praxisbegleitung zum Thema „Wie kann ich Nachhaltigkeit / Gemeinwohl / regionale Kreisläufe in meinem Organisationsbereich konkret umsetzen bzw. voranbringen?“ – oder auch eine teils aufwendige und teure Zertifizierung in diesen Themenbereichen (z.B. Zertifizierung Gemeinwohlökonomie) …
  • Eine Organisation / ein Verein möchte ein Kultur- oder Tourismuskonzept erarbeiten? Evtl. auch im Verbund mit anderen?
  • Ein Verein möchte ein besonderes Kunst- oder Kulturprojekt umsetzen.
  • ... viele weitere Ideen im Sinne der LEADER-Ziele sind denkbar ...

Details zum Förderaufruf

Grundsätzlich gilt, dass Anfragen zu allen LEADER-Zielen gestellt werden können.

Datum des Aufrufes: 11. Juli 2024

Stichtag für die Einreichung der Anträge: 15. August 2024

Voraussichtlicher Auswahltermin: 11. oder 18. September 2024

Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:

LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen, gerne auch online, siehe Kontakt.

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:

Wir weisen darauf hin, dass die Landesmittel zur Kofinanzierung des Modul 5 in einen landesweiten Plafond zur Verfügung gestellt werden. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Kofinanzierungsmittel für das Modul 5 zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Kofinanzierungsmittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem Plafond noch Landesmittel verfügbar sind. Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien:

Projektanträge werden nach dem Auswahlverfahren anhand des Projektbewertungsformblattes bewertet und entsprechend ausgewählt.

Projekte können nur bis maximal 700 Tsd. € förderfähige Gesamtkosten beantragt werden, i.d.R. sollen jedoch kleinere Vorhaben unterstützt werden.

Die Gültigkeit der LAG-Beschlüsse wird i.d.R. auf 3 Monate befristet. Das heißt, spätestens nach drei Monaten nach Zutimmung durch die LEADER-Aktionsgruppe muss ein bewilligungsreifer Förderantrag (je nach Vorhaben falls nötig inkl. Baugenehmigung / Finanzierungsbestätigung ...) eingereicht werden.

Wie reichen Sie den Antrag ein?

Sie können den Antrag formlos und digital an uns richten. Gerne können Sie Ihre Projektidee anhand folgender Beschreibung darstellen: Projektbeschreibung vorab (hier als Word-Datei oder alternativ als PDF-Datei: Projektbeschreibung vorab)

Sie haben Fragen? Wir beraten gerne!

Wir bitten alle Interessierten möglichst frühzeitig mit ihrer Projektidee Kontakt mit der LEADER-Geschäftsstelle aufzunehmen: wir beraten gerne und sind weiterhin für Sie da. Bitte beachten Sie, dass die Zeit bis zum Abgabetermin zur Projektgenese genutzt werden sollte, am Abgabedatum 15. August 2024 müssen die Unterlagen vollständig und korrekt sein.