Vorstand beschließt 400 Tsd. € für zwei parallele Projektaufrufe

LEADER-Vorstand gibt 400.000 Euro EU-Mittel frei

Bei der Vorstandssitzung am 19. August im wunderschönen Donautal beschloss der LEADER-Vorstand gleich zwei Projektaufrufe. 300.000 € EU-Mittel sollen für alle Förderbereiche bereitgestellt werden und zusätzlich 100.000 € für sogenannte nicht-investive Projekte. Insgesamt stehen somit 400.000 € reine EU-Fördermittel für Projektideen aus der Region bereit – zusätzlich kommen je nach Fördermodul Landesmittel hinzu.

Alle Projektideen, die dem Fördergebiet zugute kommen, können eingebracht werden – immer mit dem Ziel einer nachhaltigen strukturellen Weiterentwicklung der Region im Sinne des Regionalen Entwicklungskonzeptes.

Am Rande der Sitzung freuten sich alle Vorstandsmitglieder, auch der anwesende Ehrenvorsitzende Heinrich Güntner, über die archäologische Führung rund um die Ruine Dietfurt durch Daniela Fieber und die geschichtliche Führung durch Walther Paape, beide von der Bergwacht.

LEADER ruft erstens 300.000 € EU-Fördermittel aus - Landesmittel kommen hinzu

Bei diesem Projektaufruf sind alle Antragstellenden zugelassen.

Die Infos in Kürze:

  1. Ihr Projekt entspricht den LEADER-Zielen?
  2. Alle Handlungsfelder sind möglich.
  3. Die Fördermodule 1 (Kommunal ...), 2 (ELR, privat, gewerblich ...), 3 (Landschaftspflegerichtlinie) 4 (Förderung von Unternehmerinnen) und 6 (private mit kommunaler Unterstützung) sind möglich.
  4. Ihr Projekt sollte realistisch möglich sein, da bei einer Förderauswahl nach drei Monaten alle Fördervoraussetzungen geklärt sein müssen (wie beispielsweise eine Baugenehmigung oder die Gesamtfinanzierung).

Dann können Sie Ihre Projektanfrage jetzt - und bis spätestens 8. Oktober 2025 - an uns richten. Sie haben Fragen oder sind sich nicht ganz sicher? Fragen Sie uns.

LEADER ruft zweitens 100.000 € EU-Fördermittel für nicht investive Projekte aus - Landesmittel kommen hinzu

Bei diesem Projektaufruf können Projekte von privaten Antragstellern angemeldet werden, die nicht investiv sind. Machbarkeitsstudien, Konzepte, Kunst- und Kulturprojekte, Programmier- oder KI-Entwicklungen im Sinne unserer strukturellen Weiterentwicklung unserer ländlichen Kommunen entsprechend unserem REK.

Was könnten das für Projekte sein? Wie immer geben wir bei LEADER keine konkreten Projekte vor, nur unsere Ziele, im Sinne der strukturellen Weiterentwicklung entsprechend des REKs. Es sind also die Ideen aus der Region gefragt!

Dennoch ein paar Beispiele, als Anregung oder erstem Check, was möglich sein könnte:

  • Eine Organisation möchte ein Konzept oder eine Moderation / Praxisbegleitung zum Thema „Wie setze ich aktiven Ressourcenschutz / Klimaschutz / -anpassung in meinem Bereich / Quartier / Ortsteil um?“ – also ein praxisbezogenes „Umsetzungs-Konzept“ zu LEADER-Themen…
  • Eine Organisation / Firma möchte ein Konzept oder eine Moderation / Praxisbegleitung zum Thema „Wie kann ich Nachhaltigkeit / Gemeinwohl / regionale Kreisläufe in meinem Organisationsbereich konkret umsetzen bzw. voranbringen?“ – oder auch eine teils aufwendige und teure Zertifizierung in diesen Themenbereichen (z.B. Zertifizierung Gemeinwohlökonomie) …
  • Eine Firma möchte ein KI-Konzept entwickeln oder in / für die Region implizieren, welches zu einer strukturellen Verbesserung führt z.B. in der Nahversorgung?
  • Eine Organisation / ein Verein möchte ein Kultur- oder Tourismuskonzept erarbeiten? Evtl. auch im Verbund mit anderen?
  • Ein Verein möchte ein besonderes Kunst- oder Kulturprojekt umsetzen.
  • ... viele weitere Ideen im Sinne der LEADER-Ziele sind denkbar ...

Grundsätzlich gilt bei der Förderung im Modul 5:

  • Förderhöhe ist 60% der förderfähigen Netto-Kosten
    evtl. Einnahmen (z.B. bei einem Kulturevent) müssen gegengerechnet werden
  • nur private Antragsteller (Organisationen, Vereine, Firmen, Privatpersonen …)
  • für diese Fördermittel sollten die Projekte gut vorbereitet und realistisch umsetzbar sein, so dass die Vorhaben noch dieses Jahr bewilligt und spätestens nächstes Jahr umgesetzt werden können. Voraussichtlich wird es jedoch auch in 2026 und 2027 Fördermittel und entsprechende Aufrufe geben)

Klingt kompliziert? Ist es gar nicht so sehr: fragen Sie uns - wenn Sie eine Idee haben oder stellen Sie Ihre Projektanfrage jetzt - und bis spätestens 8. Oktober 2025.

Details zum ersten Förderaufruf über 300.000 € EU-Mittel

Es sind Anfragen zu allen LEADER-Zielen möglich.

Thematisch steht der Aufruf unter folgenden Schwerpunkten (siehe REK Seite 48 ff):

Handlungsfeld-Ziel 1.1: Integrierte Stärkung von Klima- und Naturschutz voranbringen
Handlungsfeld-Ziel 1.3: Klimaschutz und Nachhaltigkeit ... in der regionalen Wirtschaft voranbringen
Handlungsfeld-Ziel 1.4: Tourismus und Gastronomie im Sinne des regionalen Green Deals ... voranbringen
Handlungsfeld-Ziel 2.3: Innovationen im Bereich regenerative Energieproduktion und der klimaschutzorientierten Mobilität ... unterstützen

Datum des Aufrufes: 21. August 2025

Stichtag für die Einreichung der Anträge: 08. Oktober 2025

Voraussichtlicher Auswahltermin: 27. November 2025

Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:

LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen, gerne digital, siehe Kontakt.

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:

Für diesen Aufruf stellt die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben 300.000 € EU-Fördermittel zur Verfügung.

Je nach Fördermodul können nationale Fördermittel (Landesmittel) in entsprechendem Förderverhältnis hinzukommen. Wir bitten um Beachtung, dass je nach Fördermodul evtl. notwendige nationale Fördermittel nicht unmittelbar und nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen. Erst anhand der beantragten Projekte und voraussichtlich frühestens zum Zeitpunkt der Auswahlsitzung kann festgestellt werden, ob die notwendigen Fördermittel tatsächlich bereitgestellt werden können.

Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien:

Projektanträge werden gemäß dem Auswahlverfahren anhand des Projektbewertungsformblattes bewertet und entsprechend ausgewählt.

Projekte können nur bis maximal 700 Tsd. € förderfähige Gesamtkosten beantragt werden, i.d.R. sollen jedoch kleinere Vorhaben unterstützt werden.

Die Gültigkeit der LAG-Beschlüsse wird i.d.R. auf 3 Monate befristet. Das heißt, spätestens drei Monate nach Zustimmung durch die LEADER-Aktionsgruppe muss ein bewilligungsreifer Förderantrag (je nach Vorhaben falls nötig inkl. Baugenehmigung / Finanzierungsbestätigung ...) eingereicht werden.

Details zum zweiten Förderaufruf über 100.000 € EU-Mittel

Es sind Anfragen zu allen LEADER-Zielen möglich.

Datum des Aufrufes: 21. August 2025

Stichtag für die Einreichung der Anträge: 08. Oktober 2025

Voraussichtlicher Auswahltermin: 27. November 2025

Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:

LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen, gerne digital, siehe Kontakt.

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:

Für diesen Aufruf stellt die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben 100.000 € EU-Fördermittel zur Verfügung.

Bei diesem Fördermodul (Fördermodul 5) sind zusätzliche Landesmittel vorgesehen. Der Fördersatz beträgt 60% der förderfähigen Kosten. Die Förderung setzt sich aus 60% EU-Mitteln und 40% Landesmitteln zusammen. Wir bitten um Beachtung, dass evtl. notwendige nationale Fördermittel nicht unmittelbar und nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen. Erst anhand der beantragten Projekte und voraussichtlich frühestens zum Zeitpunkt der Auswahlsitzung kann festgestellt werden, ob die notwendigen Fördermittel tatsächlich bereitgestellt werden können.

Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien:

Projektanträge werden gemäß dem Auswahlverfahren anhand des Projektbewertungsformblattes bewertet und entsprechend ausgewählt.

Projekte können nur bis maximal 700 Tsd. € förderfähige Gesamtkosten beantragt werden, i.d.R. sollen jedoch kleinere Vorhaben unterstützt werden.

Die Gültigkeit der LAG-Beschlüsse wird i.d.R. auf 3 Monate befristet. Das heißt, spätestens drei Monate nach Zustimmung durch die LEADER-Aktionsgruppe muss ein bewilligungsreifer Förderantrag (je nach Vorhaben falls nötig inkl. Finanzierungsbestätigung, drei Angebote für alle Ausgaben ...) eingereicht werden.

Wie reichen Sie den Antrag ein?

Sie können den Antrag formlos an uns richten. Gerne können Sie Ihre Projektidee anhand folgender Beschreibung darstellen: Projektbeschreibung vorab (hier als Word-Datei oder alternativ als PDF-Datei: Projektbeschreibung vorab)

Sie haben Fragen? Wir beraten gerne!

Wir bitten alle Interessierten, möglichst frühzeitig mit Ihrer Projektidee Kontakt mit der LEADER-Geschäftsstelle aufzunehmen: Wir beraten gerne und sind weiterhin für Sie da.

Außerdem bietet die Geschäftsstelle drei einstündige Online-Beratungstermine zur Antragsstellung an – ganz unkompliziert, ohne Anmeldung, kostenfrei.

Dienstag, 26.08.2025, um 11 Uhr
Mittwoch, 17.09.2025, um 11 Uhr
Donnerstag, 18.09.2025, um 14 Uhr

Alle Termine finden per WebEx statt. Den jeweiligen Zugangslink finden Sie unter Termine.

 

Bitte beachten Sie, dass die Zeit bis zum Abgabetermin zur Projektgenese genutzt werden sollte, am Abgabedatum 8. Oktober 2025 müssen die Unterlagen vollständig und korrekt sein.